...Fissurenversiegelung...
Die Fissuren, die Furchen der Kauflächen der Seitenzähne, sind besonders kariesgefährdet, da sie den Bakterien gute Haftungsmöglichkeiten bieten. Da beim Zähneputzen die Borsten der Zahnbürste nicht bis in die Tiefe der feinen Fissuren vordringen, bildet sich hier besonders leicht und meist unbemerkt Karies.
Die Fissurenversiegelung ist daher ein besonders wirksamer Schutz gegen die gefährlichen Bakterien. Diese Bedeutung haben auch die gesetzlichen Krankenkassen erkannt. Jedoch haben nur alle 6- bis 18- jährigen Anspruch auf eine Fissurenversiegelung und auch nur auf die großen Backenzähne, den sogenannten Molarzähnen. Die Versiegelung der übrigen Zähne, sowie den Milchzähnen, ist Privatleistung.
Vorgehensweise bei einer Fissurenversiegelung:
Nach der gründlichen Zahnreinigung wird der Fissurenbereich aufgeraut, um dem dünnfließenden Versiegelungsstoff eine haftfähige Oberfläche zu bieten. Das Licht einer Speziallampe härtet das Material anschließend aus, die Zahnoberfläche ist versiegelt.