...Bonusheft...



Jedes Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sowie deren Familienangehörige haben Anspruch auf das Bonusheft. Sollten Sie noch keines besitzen, sprechen Sie uns bitte bei Ihrem nächsten Besuch darauf an.


Was muss man dafür tun?

Versicherte erhalten bei Zahnersatz und Zahnkronen von der Krankenkasse zusätzlich zum Regelzuschuss der Kasse einen Bonus, wenn Sie

  • sich nach Vollendung des 18. Lebensjahres wenigstens einmal in jedem Kalenderjahr zahnärztlich untersuchen ließen,
  • bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die Individualprophylaxe-Untersuchungen in jedem Kalenderhalbjahr in Anspruch genommen haben.

Außerdem muss der Gebisszustand regelmäßige Zahnpflege erkennen lassen.


Ihr Vorteil:

Der Kassenzuschuss erhöht sich um 20 Prozent, wenn die gesetzlich vorgesehenen Untersuchungen ohne Unterbrechung in den letzten 5 Jahren nachgewiesen werden. Er wird um weitere 10 Prozent erhöht, wenn der Nachweis für die letzten 10 Jahre erbracht wird.