...Kontrolluntersuchung...



Empfehlungsgemäß sollte zweimal im Jahr eine zahnärztliche Kontrolluntersuchung durchgeführt werden, bei der nicht nur die Zähne, sondern auch das Zahnfleisch genauestens kontrolliert werden. Dadurch können eventuelle Probleme schon im Anfangsstadium erkannt und gezielt behandelt werden. Die reine Vorsorgeuntersuchung gibt es zweimal pro Jahr. Gesetzlich Krankenkassenversicherte sollten zudem an den Vorteil Ihres Bonusheftes denken.

Damit Sie Ihren Kontrolltermin nicht vergessen, haben wir für unsere Patienten das Recall-System eingeführt.

 

 

Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung für Schwangere, Kleinkinder und Kinder:

Die zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen tragen die Bezeichnungen UZ 1 bis UZ 6.

 

  • UZ: a) Beginn der Schwangerschaft, b) Ende der Schwangerschaft
  • UZ 1: 6.- 9. Monat
  • UZ 2: a) 2 Jahre, b) 2 1/2 Jahre
  • UZ 3: a) 3 Jahre, b) 3 1/2 Jahre
  • UZ 4: a) 4 Jahre, b) 4 1/2 Jahre
  • UZ 5: a) 5 Jahre, b) 5 1/2 Jahre
  • UZ 6: 6 Jahre

Von den empfohlenen Untersuchungen UZ 1 bis UZ 6 und den darin enthaltenen Untersuchungs- und Beratungsleistungen haben die gesetzlichen Krankenkassen inszwischen einen Teil als Vertragsleistung anerkannt.

 

 

Kinder- Früherkennungsuntersuchungen (FU) auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten:

 

  • FU 1: Zahnärzliche Früherkennungsuntersuchung eines Kindes vom 30. bis 42. Lebensmonat = 2 1/2 Jahre bis 3 1/2 Jahre
  • FU 2: Zahnärzliche Früherkennungsuntersuchung eines Kindes vom 49. bis 72. Lebensmonat = 4 Jahre bis 5 1/2 Jahre
  • FU 3: Zahnärzliche Früherkennungsuntersuchung eines Kindes im 6. Lebensjahr mit hohem Kariesrisiko

 

Sollten Sie noch Fragen dazu haben, stehen wir Ihnen gerne während Ihres

nächsten Besuches in unserer Praxis zur Verfügung!